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Fassung vom 05.10.2026 · Verbindlich ist die deutsche Fassung.
Prüfsumme (SHA-256): 8691a227213fec1313f5c0da948dd8357cb2decf3e5809df3bb47dfe36ab706f

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Fassung vom 05.10.2026


Zwischen

dem Verantwortlichen (nachfolgend „Auftraggeber")

dem Betrieb, der dieser Vereinbarung in BookArgent zustimmt — mit Firma, Anschrift und vertretungsberechtigter Person, wie bei der Zustimmung angegeben

und dem Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer")

EJS-Solution — Elias Philip Strohbach und Jona Storch GbR
Fechenheimer Weg 35
63477 Maintal
vertreten durch die Gesellschafter Elias Philip Strohbach und Jona Storch
E-Mail: ejs-solution@outlook.de · Telefon: 0179 4554925


Präambel

Der Auftraggeber betreibt einen Dienstleistungsbetrieb und nutzt die Software „BookArgent" des Auftragnehmers zur Terminverwaltung, Kundenverwaltung, Personaleinsatzplanung und Nachrichtenbearbeitung.

Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Daten, die der Auftragnehmer als eigener Verantwortlicher verarbeitet: die Vertrags- und Rechnungsdaten des Auftraggebers selbst sowie dessen Zugangsdaten. Hierfür gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§ 1 Gegenstand, Dauer und Beendigung

(1) Gegenstand. Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betrieb der Software BookArgent für den Auftraggeber, wie in Anlage 1 im Einzelnen beschrieben.

(2) Dauer. Die Vereinbarung beginnt mit der Zustimmung des Auftraggebers in BookArgent und läuft solange, wie der Hauptvertrag (Nutzungsvertrag über BookArgent) besteht. Sie endet automatisch mit dessen Beendigung.

(3) Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit fristlos kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen diese Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung nicht ausführen kann oder will, oder der Auftragnehmer eine Kontrolle des Auftraggebers verweigert. Die Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt den Auftraggeber zugleich zur Kündigung des Hauptvertrags.


§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, die Arten der verarbeiteten Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich abschließend aus Anlage 1.

Die Verarbeitung findet ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums statt. Ausgenommen hiervon sind die in Anlage 3 ausdrücklich genannten Verarbeitungen in Drittländern; für diese liegen die dort bezeichneten Garantien nach Kapitel V DSGVO vor.


§ 3 Weisungsgebundenheit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt er dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Form der Weisungen. Weisungen erfolgen in Textform, im Regelfall über die Supportfunktion in BookArgent oder per E-Mail an ejs-solution@outlook.de. Nachrichten über die Supportfunktion werden mit Zeitpunkt und Absender gespeichert und lassen sich über die Anwendung nachträglich nicht ändern. Mündlich erteilte Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Textform. Die Einstellungen, die der Auftraggeber in der Software selbst vornimmt — insbesondere Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Buchungsregeln und die Freischaltung optionaler Funktionen — gelten als dokumentierte Weisung. Nimmt der Auftragnehmer auf eine Supportanfrage oder eine andere Weisung in Textform hin Einstellungen für den Auftraggeber vor, gilt diese als dokumentierte Weisung; die Änderung wird nach Anlage 2 Abschnitt 2.2 protokolliert. Wird die Supportanfrage nach Anlage 1 Abschnitt 1.5 gelöscht, bleiben im Protokoll Anlass und Begründung erhalten, nicht die Anfrage selbst. Angaben zu Endkunden übermittelt der Auftraggeber über die Supportfunktion, nicht per E-Mail; das gilt auch für Antworten auf E-Mails des Auftragnehmers.

(3) Rechtswidrige Weisungen. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Er ist berechtigt, die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Auftraggeber auszusetzen.

(4) Weisungsberechtigte Personen.
Auftraggeber: die bei der Zustimmung angegebene vertretungsberechtigte Person, erreichbar über die E-Mail-Adresse des Kontos, mit dem zugestimmt wurde
Auftragnehmer, weisungsempfangend: Elias Philip Strohbach und Jona Storch, ejs-solution@outlook.de sowie über die Supportfunktion in BookArgent


§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

(1) Vertraulichkeit. Alle mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit zu verpflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und sie über die einschlägigen Datenschutzvorschriften zu unterrichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

(2) Sicherheit der Verarbeitung. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 2 einzuhalten und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Änderungen sind zulässig, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorab in Textform mit.

(3) Unterstützung. Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (§ 6), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Meldung von Datenschutzverletzungen (§ 7) im gebotenen Umfang zu unterstützen.

(4) Kein Datenschutzbeauftragter. Der Auftragnehmer beschäftigt weniger als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten und ist daher nach § 38 Abs. 1 BDSG nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind die Gesellschafter unter ejs-solution@outlook.de. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit, wenn sich diese Einordnung ändert.

(5) Berichtigung, Einschränkung, Löschung. Daten nur nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder ihre Verarbeitung einzuschränken. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

(6) Verzeichnis. Ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen und dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen.

(7) Trennung. Die Daten des Auftraggebers von den Daten anderer Auftraggeber getrennt zu verarbeiten (Mandantentrennung, siehe Anlage 2).


§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Genehmigte Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anlage 3 namentlich aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu. Der Auftragnehmer hat mit jedem von ihnen die nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO erforderlichen Verpflichtungen vereinbart.

(2) Änderungen. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber mindestens 30 Tage vorher in Textform, bevor er einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht oder einen bestehenden ersetzt. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, sind beide Seiten berechtigt, den Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

(3) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, die der Auftragnehmer als Hilfsleistung in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikation, Post oder Reinigung. Für Wartungs- und Prüfleistungen an datenverarbeitenden Systemen schließt der Auftragnehmer jedoch eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Haftung. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für dessen Verhalten wie für eigenes.


§ 6 Betroffenenrechte

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu beantworten.

(2) Selbstbedienung und Unterstützung. Auskunft über Termine kann der Auftraggeber eigenständig in der Software geben, Auskunft über die Kundenkartei, soweit sein Paket sie umfasst. Die Berichtigung von Name, Termin und Terminnotiz kann er dort eigenständig vornehmen, außer im Lesemodus nach Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen. Die Berichtigung von E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Auskünfte zu Einwilligungsnachweisen sowie Löschung und Export von Kunden- und Termindaten führt der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers in Textform aus; Funktionen dafür in der Software sind noch nicht umgesetzt. Ebenso auf Weisung erledigt er, was der Auftraggeber nach den Sätzen 1 und 2 nicht selbst vornehmen kann.

(3) Fristen. Ist eine Unterstützung durch den Auftragnehmer erforderlich, erfolgt sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Anforderung, sodass der Auftraggeber die Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO einhalten kann.

(4) Kosten. Die Unterstützung ist unentgeltlich, soweit sie nicht auf einem Verschulden des Auftraggebers beruht und keinen außergewöhnlichen Aufwand verursacht.


§ 7 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Meldung. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform an die in § 3 Abs. 4 benannte Person. Die Frist ist so bemessen, dass der Auftraggeber seine eigene 72-Stunden- Frist nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO einhalten kann.

(2) Inhalt. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, den Zeitpunkt, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen. Sind nicht alle Angaben sofort verfügbar, erfolgt eine erste Meldung und danach eine Nachmeldung ohne unangemessene Verzögerung.

(3) Mitwirkung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und bei der Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO). Meldungen an die Aufsichtsbehörde nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor.

(4) Dokumentation. Der Auftragnehmer dokumentiert jede Verletzung einschließlich der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und stellt die Dokumentation dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung.


§ 8 Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung und der Maßnahmen nach Anlage 2 zu überprüfen.

(2) Nachweise. Der Auftragnehmer weist die Einhaltung in erster Linie nach durch die Vorlage der aktuellen Fassung der Anlage 2, durch Selbstauskünfte sowie durch Zertifikate und Prüfberichte seiner Unterauftragsverarbeiter, soweit ihm diese vorliegen. Die nach Anlage 2 Abschnitt 2.2 protokollierten lesenden Zugriffe und Änderungen des Auftragnehmers an den Daten seines Betriebs sieht der Auftraggeber in BookArgent unter Einstellungen, dort die jüngsten 100 Einträge; das vollständige Protokoll legt der Auftragnehmer auf Anforderung in Textform vor.

(3) Vor-Ort-Kontrolle. Reichen die Nachweise nicht aus, kann der Auftraggeber nach Anmeldung mit angemessener Frist, mindestens 14 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs eine Kontrolle durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen. Der Prüfer darf kein Wettbewerber des Auftragnehmers sein.

(4) Häufigkeit und Kosten. Eine Kontrolle pro Kalenderjahr ist unentgeltlich. Weitere Kontrollen ohne konkreten Anlass kann der Auftragnehmer mit 90 Euro je angefangener Stunde berechnen. Bei einem konkreten Anlass — insbesondere nach einer Verletzung nach § 7 — sind Kontrollen jederzeit und unentgeltlich möglich.

(5) Aufsichtsbehörden. Kontrollrechte der zuständigen Aufsichtsbehörden nach Art. 58 DSGVO bleiben unberührt.


§ 9 Löschung und Rückgabe nach Beendigung

(1) Nach Beendigung des Auftrags löscht der Auftragnehmer alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück — nach Wahl des Auftraggebers. Trifft der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung keine Wahl, wird gelöscht.

(2) Export. Der Auftraggeber erhält vor der Löschung auf Wunsch einen vollständigen Export seiner Daten im CSV-Format, den der Auftragnehmer erstellt.

(3) Frist. Die Löschung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Auftrags.

(4) Sicherungskopien. Sicherungskopien werden ausschließlich zur Wiederherstellung vorgehalten und mit dem Auslaufen des jeweiligen Sicherungszyklus gelöscht, spätestens 30 Tage nach Beendigung des Auftrags. Bis dahin bleiben sie von jeder weiteren Verarbeitung ausgenommen.

(5) Gesetzliche Aufbewahrung. Unterliegen einzelne Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, bleiben sie bis zum Ablauf der Frist gespeichert; ihre Verarbeitung wird eingeschränkt. Der Auftragnehmer benennt diese Daten dem Auftraggeber. Das Protokoll der Support-Zugriffe und -Eingriffe nach Anlage 2 Abschnitt 2.2 bewahrt der Auftragnehmer zum Nachweis zwei Jahre nach dem jeweiligen Zugriff auf, auch über das Vertragsende hinaus. Es enthält den Namen des Betriebs, Anlass, Begründung sowie bei Änderungen den Zustand vorher und nachher; mit der Löschung des Betriebs werden Vornamen von Mitarbeitenden aus den Angaben zum Zustand vorher und nachher entfernt, nicht aus der Begründung. Begründungen nennen nach der Arbeitsanweisung des Auftragnehmers keine Endkunden. Das Protokoll seines Verwaltungszugangs (Anmeldungen und Aktionen der Gesellschafter, bei Aktionen zu einem Betrieb mit dessen Kennung und gegebenenfalls der Begründung) bewahrt der Auftragnehmer 400 Tage auf.

(6) Nachweis. Der Auftragnehmer bestätigt die Löschung in Textform.


§ 10 Haftung

(1) Für die Haftung im Außenverhältnis gilt Art. 82 DSGVO.

(2) Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die durch eine von ihr zu vertretende Verletzung dieser Vereinbarung oder der DSGVO entstehen. Hat eine Partei über ihren Verursachungsanteil hinaus geleistet, kann sie von der anderen Partei Ausgleich verlangen.

(3) Haftungsbeschränkungen des Hauptvertrags gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers geht diese Vereinbarung vor.

(2) Textform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(3) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Maintal, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Anlagen. Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Vereinbarung.


Abschluss

Diese Vereinbarung wird in einem elektronischen Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Sie kommt zustande, indem der Auftraggeber ihr in BookArgent bei der Wahl seines Pakets zustimmt. Der Auftragnehmer speichert dazu die Kennung dieser Fassung, eine Prüfsumme ihres Textes, den Zeitpunkt der Zustimmung, das zustimmende Konto sowie die angegebene Firma, Anschrift und vertretungsberechtigte Person.

Die geltende Fassung ist jederzeit unter cutz.bookargent.com/avv abrufbar und lässt sich dort ausdrucken; ein angemeldeter Auftraggeber sieht dort auch seine gespeicherte Zustimmung. Änderungen der Anlagen 2 und 3 richten sich nach § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2. Andere Änderungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in BookArgent zur Zustimmung vor; sie gelten erst mit dieser Zustimmung, bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.


Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung

1.1 Zweck

Betrieb der Software BookArgent für den Auftraggeber, konkret:

1.2 Art der Verarbeitung

Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen und Vernichten.

1.3 Kategorien betroffener Personen

KategorieErläuterung
Endkunden des AuftraggebersPersonen, die einen Termin buchen, anfragen oder wahrnehmen — einschließlich Interessenten, die nur anfragen
Beschäftigte des AuftraggebersMitarbeitende, deren Arbeitszeiten, Schichten und Abwesenheiten geplant werden
Absender eingehender NachrichtenPersonen, die an das angebundene Postfach des Betriebs schreiben, auch wenn sie keine Kunden sind

1.4 Arten personenbezogener Daten

Endkunden

Beschäftigte

Supportanfragen. Schreibt der Auftraggeber Angaben zu Endkunden oder Beschäftigten in eine Supportanfrage, werden sie im Auftrag verarbeitet. Die Supportfunktion bittet darum, nur Angaben zu machen, die zur Klärung nötig sind.

Fehlerberichte. Enthält ein automatischer Fehlerbericht (Anlage 2 Abschnitt 2.4) trotz der dort beschriebenen Maßnahmen Angaben zu Endkunden oder Beschäftigten, werden sie im Auftrag verarbeitet. Browser und Betriebssystem des angemeldeten Kontos verarbeitet der Auftragnehmer als eigener Verantwortlicher nach seiner Datenschutzerklärung.

Nicht verarbeitet werden im Auftrag: Zahlungsdaten der Endkunden. Die Bezahlung erfolgt außerhalb von BookArgent im Betrieb des Auftraggebers. BookArgent speichert lediglich den vom Auftraggeber erfassten Betrag.

1.5 Speicherdauer

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses; danach nach § 9 dieser Vereinbarung. Abwesenheiten, Arbeitszeiten und Mitarbeitende kann der Auftraggeber selbst löschen, im Lesemodus nach Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen auf Weisung durch den Auftragnehmer; der Name einer gelöschten Person bleibt in bestehenden Terminen, Arbeitszeiten und Abwesenheiten erhalten. Kunden- und Termindaten löscht der Auftragnehmer auf Weisung (§ 6 Abs. 2). Supportanfragen werden zwölf Monate nach ihrer Erledigung gelöscht, die eines Betriebs mit dem nächsten täglichen Löschlauf nach der Löschung seiner Daten nach § 9; Anfragen zur Abrechnung bewahrt der Auftragnehmer als Geschäftsbriefe sechs Jahre ab dem Ende des Jahres der letzten Nachricht auf. Das Protokoll der Support-Zugriffe und -Eingriffe wird zwei Jahre aufbewahrt (§ 9 Abs. 5). Automatische Fehlerberichte (Anlage 2 Abschnitt 2.4) werden 90 Tage nach dem letzten Auftreten des Fehlers gelöscht.


Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Stand: 30.09.2026. Diese Anlage beschreibt den tatsächlich umgesetzten Stand. Maßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind, sind als solche gekennzeichnet — sie werden hier bewusst nicht als bestehend dargestellt.

2.1 Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle (physisch). Die Daten werden in Rechenzentren der in Anlage 3 genannten Anbieter gespeichert. Der Auftragnehmer selbst betreibt keine Server; seine Arbeitsgeräte greifen zu Entwicklung und Wartung auf die Produktionsdatenbank zu (siehe Zugriffskontrolle). Abgefragt werden dabei nur der Aufbau der Datenbank und Zählungen, keine personenbezogenen Inhalte. Einsicht in die Daten eines bestimmten Betriebs zu Supportzwecken nehmen die Gesellschafter ausschließlich über den gesonderten Verwaltungszugang nach Abschnitt 2.2; auf personenbezogene Inhalte in der Datenbank selbst greifen sie nur zu, um Weisungen auszuführen, für die der Verwaltungszugang keine Funktion bietet (Abschnitt 2.2). Für die Rechenzentren gelten die Zutrittskontrollen der jeweiligen Anbieter (Amazon Web Services, Frankfurt am Main: ISO 27001, SOC 2 Typ II, ISO 27017/27018). Arbeitsgeräte des Auftragnehmers sind vollverschlüsselt (FileVault) und durch Kennwort sowie biometrische Merkmale gesperrt.

Zugangskontrolle (System).

Zugriffskontrolle (Berechtigung).

Trennungskontrolle (Mandantentrennung).

Pseudonymisierung. Nicht durchgeführt — die Verarbeitung setzt die Identifizierbarkeit voraus (Terminzuordnung, Ansprache des Kunden).

2.2 Integrität

Weitergabekontrolle. Transport ausschließlich über TLS. E-Mail-Versand über einen authentifizierten Anbieter mit SPF-, DKIM- und DMARC-Einträgen auf den eigenen Domains.

Eingabekontrolle.

2.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

2.4 Verfahren zur Überprüfung und Bewertung

2.5 Besondere Maßnahmen zur KI-Funktion („Vera")


Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

Stand 30.09.2026. Diese Liste ist abschließend.

Nr.UnternehmenLeistungVerarbeitete DatenOrt der VerarbeitungGrundlage
1Supabase Inc., 970 Toa Payoh North, Singapur (Rechenzentrum: Amazon Web Services EMEA SARL)Datenbank und Dateiablagesämtliche Kunden-, Termin-, Personal- und NachrichtendatenEU — Frankfurt am Main (AWS eu-central-1)Art. 28 DSGVO, Vertrag über Auftragsverarbeitung
2Vercel Inc., 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USABetrieb und Auslieferung der AnwendungZugriffsdaten, IP-Adressen, verarbeitete Inhalte während der AnfrageAusführung in der EU — Frankfurt am Main; Anbieter mit Sitz USAArt. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Standardvertragsklauseln) und EU-US Data Privacy Framework
3Anthropic PBC, 548 Market St, San Francisco, CA 94104, USAKI-gestützte Einstufung, Übersetzung und Vorformulierung von Nachrichten (Funktion „Vera")Absendername und -adresse, Betreff und Inhalt von Nachrichten, Name und Notiz des Betriebs; beim Hintergrundabgleich nur Betreff und Auszug ohne erkannte E-Mail-Adressen und TelefonnummernUSAArt. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Standardvertragsklauseln) und EU-US Data Privacy Framework; kein Training auf den Daten
4Resend, Inc., 2261 Market St #5039, San Francisco, CA 94114, USAVersand von E-MailsName, E-Mail-Adresse, Inhalt der NachrichtUSAArt. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Standardvertragsklauseln)
5Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, IrlandAnbindung von Postfach und Kalender des Auftraggebers — nur bei ausdrücklicher FreischaltungE-Mails und Kalendereinträge des BetriebsEU — IrlandArt. 28 DSGVO, Google Cloud Data Processing Addendum
6Upstash, Inc., 2261 Market St #4004, San Francisco, CA 94114, USAtechnische Zähler für die RatenbremseIP- und E-Mail-Adressen sowie Betriebskennungen als kurzlebige Zählerschlüssel, keine NachrichteninhalteEU — Frankfurt am Main (AWS eu-central-1); Anbieter mit Sitz USAArt. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Standardvertragsklauseln)
7Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Dublin 2, IrlandWhatsApp- und Instagram-Nachrichten — derzeit nicht freigeschaltet, für keinen Kunden aktivTelefonnummer, NachrichteninhalteEU — IrlandArt. 28 DSGVO, sobald aktiviert

Nicht Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Vereinbarung: Stripe Payments Europe Ltd. wickelt die Zahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer ab. Dabei werden keine Daten der Endkunden des Auftraggebers verarbeitet. Stripe ist insoweit eigener Verantwortlicher.